Werbung und Transparenz
Stand: 21. September 2026. aware-horizon trennt redaktionelle Orientierung von möglichen kommerziellen Kooperationen.
Diese Seite ergänzt die Redaktionsrichtlinie um die konkreten Grundsätze, nach denen Werbeformate, Kooperationen und deren Kennzeichnung gehandhabt werden. Sie gilt für alle kommerziellen Inhalte auf aware-horizon.space, unabhängig davon, ob sie von der Redaktion selbst oder von externen Partnern stammen. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Grundsätze ist aware-horizon, Goethestraße 23, 20095 Hamburg, Telefon +49 (40) 7235 8190. Diese Grundsätze orientieren sich an den Transparenzanforderungen für kommerzielle Kommunikation, wie sie unter anderem im Medienstaatsvertrag der Länder und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehen sind.
Transparenzhinweis: Bezahlte Inhalte und Kooperationen werden vor dem jeweiligen Inhalt eindeutig mit „Anzeige“, „Advertorial“ oder „Sponsored“ gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung bleibt während der gesamten Veröffentlichung sichtbar.
1. Redaktion und Werbung
Redaktionelle Beiträge entstehen nach den Grundsätzen unserer Redaktionsrichtlinie. Werbliche Inhalte dürfen nicht wie unabhängige Artikel erscheinen. Platzierungen werden klar bezeichnet, damit Nutzerinnen und Nutzer den Zweck einer Darstellung erkennen. Eine Anzeige ist keine Empfehlung und kein Qualitätsurteil.
Die Trennung erfolgt sowohl inhaltlich als auch gestalterisch: Werbliche Flächen unterscheiden sich in Aufbau, Kennzeichnung und Platzierung sichtbar von redaktionellen Beiträgen, etwa durch einen deutlich sichtbaren Hinweis wie „Anzeige“ oder „Sponsoring-Hinweis“ am Beginn des jeweiligen Abschnitts. Redaktionelle Mitarbeitende, die über ein Thema berichten, sind organisatorisch nicht an Entscheidungen über den Verkauf von Werbeflächen beteiligt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Kommt ein Unternehmen in einem redaktionellen Beitrag als Beispiel vor, geschieht dies unabhängig von einer bestehenden oder fehlenden Werbebeziehung und ausschließlich aus inhaltlichen Gründen. Verstöße gegen diese Trennung, etwa eine unzureichend gekennzeichnete Kooperation, werden nach Bekanntwerden umgehend korrigiert.
2. Keine irreführenden Versprechen
Wir verwenden keine Aussagen, die ein garantiertes Einkommen, eine sichere Einstellung oder eine bestimmte Karriereentwicklung versprechen. Begriffe wie „garantiert“, „am günstigsten“ oder künstliche Verknappung gehören nicht zur Kommunikation des Angebots. Informationen sollen nachvollziehbar und überprüfbar bleiben. Auch externe Werbekunden müssen diese Grundsätze beachten.
Diese Vorgabe betrifft sowohl eigene redaktionelle Formulierungen als auch von Kooperationspartnern bereitgestellte Texte, die vor Veröffentlichung entsprechend geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Unzulässig sind insbesondere unbelegte Erfolgsversprechen, Aussagen zu angeblich garantierten Gehaltssteigerungen sowie eine künstliche Dringlichkeit, etwa durch angebliche zeitliche Verknappung eines Angebots. Ebenso werden keine Aussagen zugelassen, die einen bestimmten gesundheitlichen oder finanziellen Nutzen suggerieren, der sich nicht durch nachvollziehbare Quellen belegen lässt. Erhält die Redaktion Hinweise auf eine irreführende Darstellung eines bestehenden Partners, wird die betreffende Platzierung geprüft und bei Bestätigung angepasst oder entfernt.
3. Mögliche Formate
Kooperationen können als klar gekennzeichnete Informationshinweise, thematische Sponsoring-Flächen oder sachliche Unternehmensporträts umgesetzt werden. Der Umfang und die Kennzeichnung werden vor Veröffentlichung vereinbart. Bezahlte Inhalte erhalten eine sichtbare Bezeichnung. Redaktionelle Entscheidungen werden nicht an den Kauf einer Anzeige gekoppelt.
Ein Informationshinweis kann beispielsweise auf ein Angebot einer Bildungseinrichtung verweisen und wird als solcher am Anfang des Abschnitts gekennzeichnet, ohne redaktionelle Bewertungen zu enthalten. Eine thematische Sponsoring-Fläche kann einen bestehenden Ratgeberartikel begleiten, ohne dessen Inhalt zu beeinflussen; die Auswahl des begleitenden Themas erfolgt nach inhaltlicher Passung, nicht nach dem Umfang der Zahlung. Ein Unternehmensporträt beschreibt sachlich Tätigkeitsfeld und Hintergrund eines Partners, verzichtet jedoch auf werbliche Superlative und wird ebenfalls als Kooperation gekennzeichnet. Der genaue Umfang, die Laufzeit und die Kennzeichnung jedes Formats werden vor Veröffentlichung schriftlich zwischen aware-horizon und dem jeweiligen Partner festgehalten.
4. Zielgruppen und Daten
aware-horizon richtet sich an Menschen, die sich über Arbeitswelt und berufliche Orientierung informieren. Wir verkaufen keine Kontaktlisten. Daten aus einer Kontaktanfrage werden nicht für fremde Werbezwecke weitergegeben. Für Cookies und optionale Dienste gilt die separate Cookie-Richtlinie.
Die inhaltliche Ausrichtung der Website orientiert sich an Personen, die sich beruflich orientieren, bewerben, weiterbilden oder über den Arbeitsmarkt in Deutschland informieren möchten, ohne dass hierfür individuelle Nutzerprofile gebildet oder an werbende Unternehmen übermittelt werden. Sofern ein Werbepartner im Rahmen einer Kooperation eigene Tracking-Technologien einsetzen möchte, wird dies vorab rechtlich geprüft und nur nach den in der Cookie-Richtlinie beschriebenen Einwilligungsanforderungen umgesetzt. Eine Weitergabe von über das Kontaktformular erhobenen Daten an Werbekunden oder Dritte zu eigenen Werbezwecken findet nicht statt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Website gelten im Übrigen die Regelungen der Datenschutzerklärung.
5. Prüfung von Partnern
Wir können Kooperationen ablehnen, wenn Aussagen nicht belegbar, diskriminierend oder mit dem Informationsauftrag unvereinbar sind. Angebote in sensiblen Bereichen werden besonders sorgfältig geprüft. Eine Prüfung bedeutet keine dauerhafte Empfehlung und keine inhaltliche Übernahme der Aussagen des Partners durch aware-horizon.
Zu den besonders sorgfältig geprüften Bereichen zählen unter anderem Angebote mit gesundheitsbezogenen, finanziellen oder rechtsberatenden Aussagen, da hier ein erhöhtes Risiko irreführender Darstellungen besteht. Ein Partner wird vor Veröffentlichung anhand öffentlich zugänglicher Informationen zu Seriosität und Geschäftstätigkeit eingeordnet; bestehen begründete Zweifel, wird die Kooperation nicht umgesetzt oder bis zur Klärung ausgesetzt. Eine einmal erfolgte Zusammenarbeit wird regelmäßig neu bewertet, insbesondere wenn sich die Geschäftstätigkeit des Partners wesentlich ändert oder neue Informationen bekannt werden. Ergeben sich nach Veröffentlichung begründete Beschwerden über einen Partner, prüfen wir diese in der Regel innerhalb von zehn Werktagen und entscheiden auf dieser Grundlage über Fortführung, Anpassung oder Beendigung der Kooperation.
6. Kontakt für Kooperationsanfragen
Anfragen zu möglichen Kooperationen, Kennzeichnungsfragen oder Beschwerden zu bestehenden Werbeformaten nehmen wir über das Kontaktformular sowie telefonisch unter +49 (40) 7235 8190 entgegen. Wir bitten um Angabe des Themenbereichs sowie einer kurzen Beschreibung des Anliegens.
Kooperationsanfragen werden von der Redaktion in der Regel innerhalb von zehn Werktagen gesichtet und beantwortet; eine endgültige Entscheidung über eine Zusammenarbeit kann je nach Prüfungsaufwand mehr Zeit in Anspruch nehmen. Diese Seite zu Werbung und Transparenz wird im Rahmen des redaktionellen Prüfzyklus mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Kooperationspraxis aktualisiert und mit einem neuen Stand versehen. Frühere Fassungen werden durch die jeweils aktuelle ersetzt; für Rückfragen zu einer früheren Version steht die Redaktion über die genannten Kontaktwege zur Verfügung.