Cookie-Richtlinie
Stand 21. September 2026. aware-horizon verwendet Cookies zurückhaltend und beschreibt hier Zweck, Dauer und Kontrolle.
Diese Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung und konzentriert sich ausschließlich auf Cookies und vergleichbare Speichertechnologien im Sinne von § 25 TTDSG. Sie richtet sich an alle Besucherinnen und Besucher von aware-horizon.space, unabhängig davon, ob sie über einen Desktop-Browser oder ein mobiles Gerät zugreifen. Verantwortlich für den Einsatz der beschriebenen Technologien ist aware-horizon, Goethestraße 23, 20095 Hamburg, Telefon +49 (40) 7235 8190. Sollte künftig ein zusätzlicher Dienst eingesetzt werden, wird diese Seite vor dessen Aktivierung aktualisiert und mit einem neuen Stand versehen.
1. Was Cookies sind
Cookies sind kleine Textdateien, die ein Browser auf dem Endgerät speichert. Sie können eine Website technisch funktionsfähig machen oder Einstellungen wiedererkennen. Cookies enthalten nicht automatisch Namen oder vollständige Kontaktinformationen. Ihre Wirkung hängt von Browser, Gerät und Laufzeit ab.
Technisch wird zwischen Session-Cookies, die beim Schließen des Browsers automatisch gelöscht werden, und persistenten Cookies unterschieden, die für eine festgelegte Dauer auf dem Gerät verbleiben. Daneben existieren vergleichbare Speicherverfahren wie der lokale Speicher des Browsers (Local Storage), die ähnliche Zwecke erfüllen können, aber technisch anders funktionieren. aware-horizon setzt derzeit ausschließlich ein einzelnes, persistentes und technisch notwendiges Cookie ein; weitere Speichertechnologien wie Fingerprinting-Verfahren kommen nicht zum Einsatz. Der Inhalt des eingesetzten Cookies besteht aus einem einfachen Textwert ohne Bezug zu einer bürgerlichen Identität.
2. Technisch notwendiges Cookie
Für den Hinweis zu Cookies verwenden wir cookieChoice. Der Wert lautet accept oder reject und speichert ausschließlich die Auswahl. Die Speicherdauer beträgt maximal zwölf Monate. Ohne dieses Cookie würde der Hinweis bei jedem Besuch erneut erscheinen.
Das Cookie cookieChoice wird ausschließlich auf dem Endgerät der besuchenden Person gespeichert und nicht an aware-horizon oder Dritte übermittelt; es dient allein der lokalen Wiedererkennung der getroffenen Auswahl. Nach Ablauf der zwölf Monate wird der Hinweis automatisch erneut eingeblendet, sodass die Entscheidung regelmäßig aktualisiert werden kann. Wird der Browserverlauf oder Cookie-Speicher zwischenzeitlich manuell gelöscht, erscheint der Hinweis ebenfalls erneut, unabhängig von der ursprünglichen Speicherdauer. Ein Wechsel des Endgeräts oder Browsers führt aus rein technischen Gründen zu einer erneuten Abfrage, da das Cookie geräte- und browserspezifisch gespeichert wird.
3. Keine verpflichtende Analyse
Der redaktionelle Grundbetrieb kommt ohne personalisierte Werbeprofile aus. Wir setzen keine Cookies ein, um Gesundheits-, Finanz- oder andere sensible Interessen zu bewerten. Sollten künftig optionale Messdienste ergänzt werden, wird die Einwilligung vor ihrer Aktivierung eingeholt und diese Richtlinie aktualisiert.
Aktuell wird die Nutzung der Website intern lediglich anhand aggregierter, nicht personenbezogener Serverstatistiken nachvollzogen, etwa der Zahl aufgerufener Seiten pro Tag, ohne dass hierfür ein Cookie gesetzt wird. Ein etwaiger künftiger Messdienst würde ausschließlich mit vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung über den Cookie-Hinweis aktiviert und wäre jederzeit widerruflich. In diesem Fall würde die vorliegende Richtlinie um Angaben zu Anbieter, Zweck, Speicherdauer und gegebenenfalls Drittlandtransfer des jeweiligen Dienstes ergänzt. Bis zu einer solchen Aktualisierung gilt, dass keine über das technisch notwendige Cookie hinausgehende Speicherung stattfindet.
4. Rechtsgrundlage
Technisch notwendige Cookies werden auf Grundlage des § 25 Abs. 2 TTDSG eingesetzt. Für nicht notwendige Cookies wäre eine Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich. Eine Ablehnung darf den Zugang zu redaktionellen Inhalten nicht verhindern. Die Auswahl kann im Browser gelöscht werden.
Der Gesetzgeber stellt technisch notwendige Speicherungen bewusst von der Einwilligungspflicht frei, weil ohne sie grundlegende Funktionen wie die Speicherung einer Cookie-Entscheidung selbst nicht möglich wären. Eine Einwilligung im rechtlichen Sinne muss freiwillig, informiert, unmissverständlich und jederzeit widerrufbar erteilt werden; dies gilt entsprechend, falls künftig einwilligungspflichtige Dienste hinzukommen. Die Entscheidung „reject“ führt nicht zu Einschränkungen bei Lesbarkeit, Navigation oder Nutzung des Kontaktformulars, da alle redaktionellen Kernfunktionen ohne einwilligungspflichtige Cookies auskommen. Eine bereits erteilte Auswahl kann jederzeit über die Browsereinstellungen zurückgesetzt werden, wonach der Hinweis beim nächsten Besuch erneut erscheint.
5. Browserkontrolle
Sie können gespeicherte Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers löschen und neue Cookies blockieren. Dadurch können einzelne Komfortfunktionen erneut nachfragen. Die Anleitung richtet sich nach dem verwendeten Browser und wird von dessen Anbieter bereitgestellt. Die Löschung im Browser widerruft nicht automatisch eine bereits übermittelte Kontaktanfrage.
Gängige Browser bieten üblicherweise einen Bereich für Datenschutz oder Website-Einstellungen, in dem gespeicherte Cookies einzeln oder gesammelt entfernt werden können. Wird die Cookie-Speicherung vollständig blockiert, kann dies dazu führen, dass die getroffene Auswahl beim Hinweisbanner nicht dauerhaft gespeichert wird und der Hinweis wiederholt erscheint. Mobile Browser bieten in der Regel vergleichbare Einstellungen unter einem Menüpunkt zu Datenschutz oder Website-Berechtigungen. Bei Fragen zur konkreten Vorgehensweise verweisen wir auf die Hilfeseiten des jeweiligen Browserherstellers, da sich Menüpfade regelmäßig ändern können.
6. Gültigkeit
Diese Richtlinie wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Änderungen der eingesetzten Technik oder Rechtslage angepasst. Der oben genannte Stand markiert die zuletzt geprüfte und veröffentlichte Fassung dieser Seite.
Eine wesentliche Änderung, etwa die Einführung eines neuen Cookies oder eines Messdienstes, wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem neuen Veröffentlichungsdatum wirksam und in dieser Richtlinie mit dem entsprechenden Stand kenntlich gemacht. Frühere Fassungen werden nicht gesondert archiviert, da sie durch die jeweils aktuelle Fassung ersetzt werden; bei Rückfragen zu einer früheren Version kann die Redaktion über das Kontaktformular kontaktiert werden. Für Rückfragen zu dieser Richtlinie oder zur Ausübung der in der Datenschutzerklärung beschriebenen Rechte steht die Redaktion unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung. Wir bemühen uns, Anfragen zu Cookies innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten.